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Integrität und Compliance sind grundlegende Prinzipien der Adecco Group.

Die Adecco Group verpflichtet sich, ihre Geschäfte sowohl gemäss den in ihrem Verhaltenskodex genannten Werten zu führen als auch gemäss den an den Orten ihrer Tätigkeit geltenden Gesetzen und Vorschriften.

Die Adecco Group fördert ein Umfeld offener und ehrlicher Kommunikation und ermutigt alle Beteiligten, ihre Fragen oder Bedenken zu äussern und mutmassliche Verstösse gegen Gesetze oder Unternehmensrichtlinien zu melden, ohne Vergeltungsmassnahmen befürchten zu müssen.

Einer der Kanäle, über die eine Anfrage oder ein Bericht über einen tatsächlichen oder möglichen Verstoss gegen den Verhaltenskodex der Adecco Group, eine Unternehmensrichtlinie oder anwendbares Gesetz oder Regeln gestellt werden kann, ist die Adecco Compliance and Ethics Line („ACE Line“). Die ACE-Line steht Kollegen und Mitarbeitern, Kandidaten, Kunden, Dienstleistern und anderen Dritten offen. ACE-Line unterstützt jeden Reporter bei der Erstellung schriftlicher oder telefonischer Berichte und ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche verfügbar. Anrufe werden von Fachleuten entgegengenommen, die in nahezu jeder Sprache beraten können.

Alle über die ACE Line eingereichten Berichte gehen direkt bei EthicsPoint ein und werden dann an das Group Compliance Reporting Office („GCRO“) der Adecco Group weitergeleitet. Dieses stellt sicher, dass jeder Bericht professionell und vertraulich und in Übereinstimmung mit den Untersuchungsgrundsätzen der Adecco Group behandelt wird. Die Person, die einen Bericht einreicht, hat die Wahl, dies - im Einklang mit dem geltenden Recht -anonym zu tun.

Das GCRO ist eine unabhängige Funktion innerhalb der Adecco Group, die nicht an die Geschäftsleitung sondern direkt an den Verwaltungsrat der Adecco Group AG berichtet.

Das GCRO ist für die folgenden Aktivitäten innerhalb der Adecco Group verantwortlich:

  • Führung der Melde-Hotline ACE Line und der zugehörigen Aufnahmekanäle für Meldungen über Fehlverhalten (alle über die ACE Line erstellten Meldungen werden an das GCRO weitergeleitet);
  • Empfangen von Berichten über Fehlverhalten direkt von Vorgesetzten oder Kollegen oder von weitergeleiteten Berichten, die bei Vorgesetzten oder anderen Quellen eingegangen sind;
  • Nachverfolgung und Kommunikation mit Reportern über ihre bevorzugte Kommunikationsmethode (bei anonymen Berichten kann dies online über die ACE Line erfolgen, wobei die Anonymität des Berichts gewahrt bleibt);
  • Durchführung einer Fall-Triage zur Beurteilung und Kategorisierung von eingegangenen Vorwürfen gemäss der „Group Policy on Integrity & Compliance Report Management“;
  • Zuweisung von Berichten an die zuständige Untersuchungsstelle und regelmässige Nachverfolgung;
  • Einholen der erforderlichen Genehmigungen beim Investigation Steering Committee der Adecco Group, welches die Compliance-Untersuchungen der Gruppe überwacht, sowie dessen regelmässige Aufdatierung;
  • Periodische Berichterstattung an das Audit Committee des Verwaltungsrates der Adecco Group AG zu beim GCRO eingegangenen Vorwürfen, zum Ergebnis der Untersuchungen und zu den ergriffenen Korrekturmassnahmen.

Die „ACE Line Reporting Guidelines“ der Adecco Group regeln, wie Meldungen zu Fehlverhalten eingereicht und entgegengenommen werden sollen. Diese Richtlinien finden Sie im Abschnitt „ACE Line Reporting Guidelines“ auf dieser Website.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten grundsätzlich für alle Geschlechter.

Verhaltenskodex

Arbeit nimmt in unserem Leben eine zentrale Rolle ein. Entsprechend wichtig sind unsere Bemühungen, Menschen zu helfen, eine Arbeit zu finden. Durch die Arbeit können wir uns selbst als Individuen definieren. Arbeit kann unserem Leben einen Zweck und eine Bedeutung geben. Sie ermöglicht uns, unsere Talente zu zeigen und einen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Sie ist für unser finanzielles Wohlergehen unabdingbar. Arbeit ermöglicht es uns, unsere persönlichen Träume zu verwirklichen.

Unser Erfolg im Unterstützen von Menschen Arbeit zu finden, begründet sich auf deren Vertrauen in uns und ihrer Loyalität. Vertrauen und Loyalität sind das kostbarste Kapital in jedem Geschäftsfeld, aber sie können nicht gekauft oder produziert werden, man muss sich sie verdienen.

Wir wollen das Vertrauen und die Loyalität unserer Kollegen, Kunden, Aktionäre, der Gemeinschaften, in welchen wir tätig sind verdienen, indem wir unsere Arbeit im Einklang mit unserem Verhaltenskodex und unseren Grundwerten Team Spirit, Fokus auf den Kunden, Verantwortungsbewusstsein, sowie Entrepreneurship leisten.

Sie können unseren Verhaltenskodex unter folgendem Link lesen oder herunterladen:

Verhaltenskodex

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Das Group Compliance Reporting Office der Adecco Group trägt dazu bei, dass das Unternehmen nach hohen Standards für Integrität und Compliance arbeitet und sowohl gesetzliche Verpflichtungen als auch festgelegte interne Verfahren einhält. Im Folgenden finden Sie eine Reihe von häufig gestellten Fragen zur Verwendung der ACE Line mit Antworten.

 

F: Wo gilt der Verhaltenskodex?
A: Der Verhaltenskodex gilt für alle Unternehmen der Adecco Group in allen Ländern, in denen die Gruppe geschäftlich tätig ist. Darüber hinaus unterliegen alle Mitarbeiter den Gesetzen und Vorschriften der Standorte, an denen sie arbeiten.

F: Möchte das Management wirklich, dass ich Bericht erstatte?
A: Absolut. Tatsächlich ist die Geschäftsleitung darauf angewiesen, dass Sie Bericht erstatten. Entweder als Kollege, als Mitarbeiter oder als externer Stakeholder sehen Sie, was im oder mit dem Unternehmen vor sich geht - sowohl im guten als im schlechten Sinne. Möglicherweise kennen Sie eine Tätigkeit, welche tatsächlich Anlass zu Bedenken geben kann. Ihre Berichterstattung kann die potenziellen negativen Auswirkungen auf das Unternehmen und seine Stakeholder verringern.

F: Was darf oder soll ich melden?
A: Sie können Fragen oder Bedenken bezüglich eines tatsächlichen oder möglichen Verstosses gegen das Gesetz, den Verhaltenskodex oder Unternehmensrichtlinien und -standards, Geschäftspraktiken, Handbücher oder Verfahren melden.

F: Wem darf oder soll ich etwas melden?
A: Für Mitarbeiter von Unternehmen der Adecco-Group stehen mehrere Kanäle zur Verfügung, um eine Anfrage oder einen Bericht einzureichen:

  • an einen Vorgesetzten oder ein anderes Mitglied der Geschäftsleitung;
  • an die Personal- oder Rechtsabteilungen auf lokaler oder regionaler Stufe oder auf Stufe Gruppe bzw. Global Business Unit;
  • an jedes Mitglied des Group Compliance Reporting Office, von Group Internal Audit oder der Group Function Integrity & Compliance;
  • an die Adecco Compliance and Ethics („ACE“) Line; oder
  • an jedes Mitglied des Verwaltungsrates der Adecco Group AG.

Darüber hinaus können Berichte auch an alle jene Mitarbeiter gerichtet werden, die im Anhang der ACE Line Reporting Guidelines aufgeführt sind.

Wenn Sie nicht bei einem Unternehmen der Adecco Group beschäftigt sind, können Sie Berichte an Ihren Ansprechpartner der Adecco Group oder über die ACE Line senden.

Das Group Compliance Reporting Office kann auch Fragen beantworten und auf Bedenken hinsichtlich Integrität und Compliance sowie der im Verhaltenskodex beschriebenen Anforderungen reagieren.

F: Wenn ich einen Verstoss sehe, sollte ich ihn nicht einfach meinem Manager, der Personalabteilung oder dem Kontakt der Adecco Group (für externe Reporter) melden und ihn damit befassen lassen?
A: Dies können Sie sicherlich tun. Aber es gibt mehrere Gründe, warum Sie daneben oder alternativ die ACE Line verwenden möchten. Die ACE Line stellt sicher, dass Ihr Bericht die entsprechenden Personen erreicht. Noch wichtiger ist, dass Berichte - vorbehältlich der örtlichen Gesetzgebung - anonym eingereicht werden können und alle gemeldeten Informationen sicher und vertraulich behandelt werden.

F: Was ist ein Reporter?
A: Ein Reporter ist eine Person, die Informationen zur Verfügung stellt oder nach Treu und Glauben Bedenken hinsichtlich mutmasslichen Fehlverhaltens, Missmanagements, Verschwendung von Ressourcen und / oder Missbrauch von Befugnissen im Rahmen der Adecco Group äussert. In einigen Ländern werden solche Personen als Whistleblower bezeichnet. Reporter können aktuelle und ehemalige Mitarbeiter, Konkurrenten, Aktionäre, Auszubildende, Freiwillige, Auftragnehmer, Selbstständige, Dienstleister, Lieferanten, Kunden und andere Dritte sein. In einigen Ländern geniessen Reporter nach geltendem Recht besonderen Schutz.

F: Wie schützt die Adecco Group einen Reporter?
A: Die Adecco Group verbietet jegliche Form von Vergeltungsmassnahmen, einschliesslich Drohungen und Vergeltungsversuchen gegen Mitarbeiter und Personen, die nach geltendem Recht geschützt sind, wenn sie mutmassliches Fehlverhalten melden oder Bedenken äussern. Vorbehältlich der örtlichen Gesetzgebung können sich Reporter auch dafür entscheiden, anonym zu bleiben, wenn sie ein mutmassliches Fehlverhalten melden oder Bedenken äussern.

F: Wie funktioniert die ACE Line?
A: Wenn Sie einen Bericht online einreichen, werden Sie auf der Website aufgefordert, die Informationen anzugeben, die zur Untersuchung eines Problems erforderlich sind. Sie haben die Möglichkeit, auf der Website in einer von mehreren Sprachen zu navigieren. Sie können Ihren Bericht in einer beliebigen Sprache einreichen. Sie haben die Wahl, anonym zu bleiben, und Ihr Bericht wird gemäss geltendem Recht entgegengenommen.

Sobald Sie Ihren Bericht fertiggestellt haben, erhalten Sie einen spezifischen Code zu Ihrem Bericht und werden aufgefordert, ein Passwort zu erstellen. Sie können später zur Website zurückkehren, um einen Statusbericht zu erhalten. Nach Prüfung Ihres Berichts müssen wir Ihnen möglicherweise Fragen stellen, um die Angelegenheit weiter untersuchen zu können.

Sie müssen sowohl Ihren Berichtsschlüssel als auch Ihr Passwort eingeben, um auf die Seite zugreifen zu können.

Wenn Sie telefonisch einen Bericht einreichen, wird Ihr Anruf von einem qualifizierten Callcenter-Spezialisten auf Englisch beantwortet. Abhängig von der Sprache, in der Sie das Gespräch führen möchten, setzt der Callcenter-Spezialist den Anruf entweder fort, leitet ihn an einen Kollegen weiter, der Ihre Sprache beherrscht, oder bittet einen Dolmetscher an dem Gespräch teilzunehmen. Die ACE Line unterstützt alle Sprachen.

F: Was passiert, nachdem ich einen Bericht eingereicht habe?
A: Sobald ein Bericht an die ACE Line eingereicht wurde, werden Einzelheiten des Berichts an das Group Compliance Reporting Office (GCRO) übermittelt, eine unabhängige Stelle innerhalb der Adecco Group, das dem Audit Committe des Verwaltungsrats der Adecco Group AG untersteht.

Das GCRO bestätigt dem Reporter den Erhalt des Berichts. Das GCRO überwacht die Bearbeitung der eingegangenen Berichte, kommuniziert während des gesamten Prozesses mit dem Reporter, um zusätzliche Informationen zu erhalten, und verfolgt den Fortgang der Untersuchung. Wenn Sie einen Bericht erstellen, möchte das GCRO möglichst mit Ihnen in Kontakt bleiben und mit Ihnen weiter über die Angelegenheit kommunizieren. Das Gespräch mit dem Reporter erleichtert die Untersuchung in der Regel erheblich, da manchmal ein erster Bericht nicht genügend Informationen enthält, um die Angelegenheit zielgerichtet untersuchen zu können.

Der Umfang einer Untersuchung und die ergriffenen Massnahmen hängen von der Art des Berichts und der spezifischen Situation ab.

F: Sind Berichte vertraulich?
A: Informationen zu einem Bericht oder einer Untersuchung sind vertraulich und werden nur nach dem „need to know“-Prinzip gegenüber weiteren Personen offengelegt, wo und soweit es die geltenden Gesetze oder Vorschriften verlangen. Die Personen, die über den Fall informiert sein müssen, können je nach Situation unterschiedlich sein, können jedoch auch Mitglieder des Verwaltungsrates, der obersten Geschäftsleitung der Adecco Group sowie Personen sein, die mit der Untersuchung der Angelegenheit betraut sind. Entscheidungen darüber, wer über eine Untersuchung Bescheid wissen muss, werden gemäss der Gruppenrichtlinie zur Bearbeitung von Integritäts- und Compliance Berichten getroffen.

F: Können Berichte anonym eingereicht werden? Muss ich mich identifizieren?
A: Wir empfehlen Ihnen, sich zu identifizieren, obwohl dies nicht erforderlich ist. Die Adecco Group akzeptiert anonyme Berichte im Einklang mit dem geltenden Recht. Es wird kein Versuch unternommen, beispielsweise die Nummer zu ermitteln, von der aus Sie anrufen (Anrufer-ID ist deaktiviert). Wir verstehen die Bedeutung von Beschwerden von Personen, die anonym bleiben möchten. Es ist jedoch wichtig, einen Reporter erreichen zu können zwecks Erhalts von zusätzlicher Information oder bei Unklarheiten. Wenn Sie sich dafür entscheiden, anonym zu bleiben, können Sie weiterhin über die ACE Line mit uns kommunizieren. Wir empfehlen Ihnen, dies zu tun. Wir möchten mit Ihnen in Kontakt bleiben, da dies die Untersuchung erheblich erleichtert. Wenn Sie Ihren Namen nicht bekanntgeben möchten, können Sie trotzdem mit uns kommunizieren, nachdem Sie sich mit Ihrem Code und Ihrem Passwort im Tool angemeldet haben.

Bitte beachten Sie, dass (i) das Ersuchen um Anonymität eine an sich gerechtfertigte Untersuchung behindern oder sogar verhindern kann und (ii) die vollständige Anonymität nicht garantiert werden kann. Die Adecco Group kann auch keine Anonymität gewährleisten, wenn sich ein Reporter gegenüber anderen identifiziert oder in dem Bericht Informationen liefert, welche seine Identifikation ohne weiteres ermöglichen.

F: Ist die gebührenfreie Telefon-Hotline auch vertraulich und anonym?
A: Ja. Sie werden aufgefordert, dieselben Informationen anzugeben, die Sie in einem internetbasierten Bericht angeben würden, und ein Interviewer gibt Ihre Antworten in die ACE Line-Website ein. Für diese Berichte gelten während der Zustellung dieselben Sicherheits- und Vertraulichkeitsmassnahmen.

F: Wann kann ich einen Bericht einreichen?
A: Sie können jederzeit und überall einen Bericht einreichen. Die ACE Line ist weltweit an 24 Stunden am Tag und an 365 Tagen im Jahr für Internet- und Telefonberichte verfügbar.

F: Auf die Angabe welcher Informationen sollte ich vorbereitet sein?
A: Ihr Bericht sollte uns schildern (1) was geschehen ist, (2) wann es geschehen ist, (3) wo es geschehen ist, (4) wer beteiligt war, (5) was getan wurde und / oder gesagt wurde, (6) ob zusätzlich zu Ihnen noch weitere Zeugen bestehen, (7) wo diese anderen Parteien kontaktiert werden können und (8) welche Dokumente Ihren Bericht unterstützen können. Um alle Parteien und insbesondere deren Datenschutzrechte zu schützen und um das ordnungsgemässe Verfahren und die Fairness der Ermittlungen zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die von Ihnen bereitgestellten Informationen korrekt und in gutem Glauben angegeben werden.

F: Was ist, wenn ich mich in meinem Bericht identifizieren möchte?
A: Der Bericht enthält einen Abschnitt, in dem Sie sich identifizieren können, wenn Sie dies wünschen.

F: Bekomme ich Probleme, wenn ich ein ethisches Problem melde oder wenn ich den Verdacht habe, dass jemand gegen den Verhaltenskodex, geltende Gesetze oder Unternehmensrichtlinien verstösst?
A: Nein. Die Adecco Group verbietet jegliche Form von Vergeltung, Einschüchterung oder Disziplinarmassnahmen gegenüber Personen, die nach Treu und Glauben Bedenken hinsichtlich Integrität und Compliance melden. Jeder Verdacht von Einschüchterung oder Vergeltungsmassnahmen sollte der ACE Line gemeldet werden. Jeder Mitarbeiter, der einen Bericht erstellt, der nicht in gutem Glauben ist, hat hingegen Disziplinarmassnahmen bis hin zur Kündigung zu gewärtigen.

Wenn ein Mitarbeiter einen Bericht über sein eigenes Fehlverhalten erstellt, ist er ebenfalls nicht immun oder anderweitig vor Disziplinarmassnahmen oder ähnlichen Konsequenzen geschützt.

F: Muss ich als Mitarbeiter bei einer Untersuchung mitwirken?
A: Vorbehältlich der lokalen Gesetze müssen Sie bei einer Untersuchung mitwirken. Dies bedeutet, dass Sie zur Verfügung stehen müssen, um bei Ermittlungen behilflich zu sein, ehrlich und offen mit Ermittlern umzugehen und vollständige, genaue und wahrheitsgemässe Informationen zu liefern.

Darüber hinaus müssen Sie hinsichtlich des Untersuchungsgegenstands eine angemessene Vertraulichkeit wahren.

F: Welches sind die Konsequenzen eines Verstosses gegen den Verhaltenskodex für Mitarbeiter?
A: Gegen Mitarbeiter, die gegen den Verhaltenskodex, die Unternehmensrichtlinien oder geltende Gesetze und Vorschriften verstossen, können Disziplinarmassnahmen bis hin zur Kündigung (vorbehaltlich der örtlichen Arbeitsgesetze und -bestimmungen) ausgesprochen werden. Wer gegen den Verhaltenskodex verstösst, kann gleichzeitig gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Richtlinien verstossen. Dies kann zu Strafverfolgung, Inhaftierung und Geldstrafen führen, inklusive zivilrechtlicher Entschädigungsverpflichtungen gegenüber der Adecco Group und Dritten.

F: Kann eine Untersuchung zu einer straf- oder zivilrechtlichen Verfolgung führen?
A: Soweit als notwendig erachtet, wird sich die Adecco Group an die Strafverfolgungsbehörden wenden. Die Adecco Group unterstützt grundsätzlich die strafrechtliche Verfolgung von Personen, die an kriminellen Handlungen beteiligt sind, unabhängig davon, ob eine Rückerstattung erfolgt. Gegebenenfalls wird die Adecco Group auch ein Zivilverfahren gegen Schadensverursacher einleiten.

F: Woher weiss ich, dass ein Regelverstoss korrigiert wurde?
A: Wenn eine Untersuchung gerechtfertigt ist, werden die Vorwürfe gründlich untersucht. Abhängig von der Komplexität der Angelegenheit kann die Untersuchung einige Zeit dauern. Aus Gründen der Vertraulichkeit wird Ihnen nicht unbedingt mitgeteilt, wie eine bestimmte Angelegenheit untersucht oder wie sie gelöst wurde. Sie werden jedoch über den von Ihnen gewählten Kommunikationskanal benachrichtigt, wenn der von Ihnen eingereichte Bericht zu einem Abschluss gekommen ist.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten grundsätzlich für alle Geschlechter.

ACE Line Reporting Guidelines

Richtlinien für die Berichterstattung an die „Adecco Compliance and Ethics“ Line

Die Adecco Group verpflichtet sich, ihre Geschäfte sowohl gemäss den in ihrem Verhaltenskodex genannten Werten zu führen als auch gemäss den an den Orten ihrer Tätigkeit geltenden Gesetzen und Vorschriften. Der Ruf der Adecco Group wird durch die Art und Weise bestimmt, wie jeder Mitarbeiter seine jeweiligen Arbeitspflichten wahrnimmt. Illegales oder unangemessenes Verhalten eines einzelnen Mitarbeiters kann der Adecco Group erheblichen Schaden zufügen.

Die Adecco Group fördert eine Kultur die Mitarbeiter zu ermutigen, bei Bedenken hinsichtlich möglicherweise unangemessenen Geschäftsverhaltens Rat zu suchen, sich zu äussern und tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten zu melden. Durch die Durchführung einer wirksamen Untersuchung kann die Adecco Group die faire und konsequente Durchsetzung der Arbeitsplatzregeln unterstützen und unverzüglich Massnahmen ergreifen, um weiteres unangemessenes Verhalten zu verhindern. Diese Untersuchungen können zur Verbesserung der internen Kontrollen, der Geschäftsprozesse und -praktiken sowie zum Schutz der finanziellen und rechtlichen Interessen der Adecco Group beitragen.

Interne Kommunikationslinien

Die Adecco Group erwartet von den Mitarbeitern der Gruppe ein gewissenhaftes und ethisch einwandfreies Verhalten sowie das Engagement für Integrität, Ehrlichkeit, Transparenz, Offenheit und Fairness. Die Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, die Adecco Group vor Verhaltensweisen zu schützen, die ihre täglichen Abläufe, ihren Ruf und ihr zukünftiges Geschäftswachstum gefährden oder andere Schäden verursachen können.

Die Adecco Group fördert den Dialog über mehrere Kanäle zwischen Management und Mitarbeitern. Von den Vorgesetzten wird erwartet, dass sie ein Klima offener Kommunikation pflegen. Ein Ziel der Adecco Group ist es in diesem Zusammenhang, dass die Mitarbeiter wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie Fragen oder Bedenken haben zu einem tatsächlichen oder möglichen Verstoss gegen den Verhaltenskodex der Adecco Group, gegen anwendbares Gesetz oder Regeln oder eine Adecco Group-Richtlinie, einen Standard, eine Geschäftspraxis, ein Handbuch oder Verfahren (insgesamt ein „Business-Conduct Standard“).

Einen Bericht erstellen

Es gibt mehrere Kanäle, um eine Anfrage oder einen Bericht über einen tatsächlichen oder möglichen Verstoss gegen einen Business-Conduct-Standard einzureichen. Mitarbeiter können eine Anfrage oder einen Bericht an eine der folgenden Stellen richten:

  • an einen Vorgesetzten oder ein anderes Mitglied der Geschäftsleitung;
  • an die Personal- oder Rechtsabteilungen auf lokaler oder regionaler Stufe oder auf Stufe Gruppe bzw. Global Business Unit;
  • an jedes Mitglied des Group Compliance Reporting Office, von Group Internal Audit oder der Group Function Integrity & Compliance;
  • an die Adecco Compliance and Ethics („ACE“) Line; oder
  • an jedes Mitglied des Verwaltungsrates der Adecco Group AG.

Darüber hinaus können Berichte auch an alle jene Mitarbeiter gerichtet werden, die im Anhang zu diesen Richtlinien aufgeführt sind.

Die ACE-Line

Die ACE Line ist eine Telefon- und Webplattform, die Mitarbeiter und Dritte bei der Erstellung eines Berichts unterstützt. Anweisungen, um zur ACE Line zu gelangen finden Sie unter www.aceconduct.com. Die ACE Line ist Tag und Nacht verfügbar. Übersetzungsdienste stehen ebenfalls zur Verfügung. Ein Bericht kann online an die ACE Line übermittelt werden.

Wer sich an die ACE Line wendet, wird gebeten, Einzelheiten zu dem Vorfall oder Problem im Bericht anzugeben. Er / sie wird gebeten, seine / ihre Identität offenzulegen. Der Reporter kann die Angabe seiner Identität ablehnen, und die Adecco Group akzeptiert den Bericht auch so, soweit dies im Einklang mit (lokal) geltendem Recht steht. Reporter werden indessen darauf hingewiesen, (i) dass das Ersuchen um Anonymität eine Untersuchung behindern oder sogar eine an sich gerechtfertigte Untersuchung verhindern kann, und (ii) dass eine vollständige Anonymität nicht garantiert werden kann. Die Adecco Group kann auch keine Anonymität gewährleisten, wenn sich ein Mitarbeiter gegenüber anderen identifiziert oder in dem Bericht Informationen liefert, aufgrund derer seine Identifizierung leicht möglich ist.

Berichte an die ACE Line werden sorgfältig geprüft und vertraulich behandelt.

Auch Dritte, die nicht Mitarbeiter der Adecco Group sind, sind eingeladen, allfällige Berichte via die ACE Line einzureichen.

Untersuchung zu Berichten

Ein eingegangener Bericht wird dahingehend vorläufig beurteilt, ob eine Untersuchung gerechtfertigt ist. Eine solche wird dann als gerechtfertigt erachtet, wenn hinreichende Grundlage für die Annahme besteht, dass ein Fehlverhalten vorliegt. Erscheint eine Untersuchung als nicht gerechtfertigt ist, kann der Bericht gegebenenfalls zur Bearbeitung an eine andere Abteilung weitergeleitet werden.

Der Umfang einer Untersuchung und die ergriffenen Massnahmen werden auf die Art des Berichts und die Bedürfnisse der jeweiligen Situation zugeschnitten. Untersuchungen werden objektiv, professionell, und effizient durchgeführt und zeitnah abgeschlossen. Die Untersuchungen werden gemäss den Vorgaben der Adecco Group zur Durchführung von Untersuchungen („Investigation Protocol“) durchgeführt.

Informationen zu einer Untersuchung oder einem Bericht sind vertraulich und werden nur auf der Basis des „need-to-know“-Grundsatzes sowie zur Einhaltung geltender Gesetze oder Vorschriften offengelegt.

Das GCRO führt geeignete Aufzeichnungen, um den Bericht, die Art des Vorwurfs, die Untersuchung, die Ergebnisse und die empfohlenen Korrekturmassnahmen zu dokumentieren. Diese Dokumente sind vertraulich und werden gemäss den Richtlinien zur Aufbewahrung von Dokumenten der Adecco Group behandelt.

Gegebenenfalls können nach Abschluss der Untersuchung korrektive Massnahmen ergriffen werden. Naturgemäss sind Massnahmen, die aus einer konkreten Untersuchung resultieren, zwangsläufig je nach Situation unterschiedlich. Allgemein strebt das Management der Adecco Group Einheitlichkeit sowohl bei Abläufen wie auch bei Disziplinarmassnahmen an.

Bestimmte lokale Rechtsordnungen wenden spezifische Regeln und Einschränkungen an, wie ein Bericht erstellt oder eingereicht werden kann (abhängig davon, ob der Bericht jemanden in dieser Gerichtsbarkeit betrifft) oder auch, wie die Untersuchung durchgeführt werden kann. Die Adecco Group ist an diese Regeln und Einschränkungen gebunden.

Zusätzliche Pflichten und Verbote

Die Adecco Group verbietet jegliche Form von Vergeltung, Einschüchterung oder Disziplinarmassnahmen gegen Personen, die nach Treu und Glauben Bericht erstatten oder an einer Untersuchung teilnehmen, auch wenn schliesslich kein Fehlverhalten festgestellt wird. Wenn ein Mitarbeiter Vergeltungsmassnahmen oder Einschüchterungen begeht, unterliegt er Disziplinarmassnahmen bis hin zur Kündigung.

Wenn ein Mitarbeiter einen Bericht über sein eigenes Fehlverhalten erstellt, ist er nicht immun oder anderweitig vor Disziplinarmassnahmen oder ähnlichen Konsequenzen geschützt.

Wenn ein Mitarbeiter einen Bericht nicht in gutem Glauben erstellt, hat er disziplinarische Massnahmen unterzogen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu gewärtigen.

Mitarbeiter sind verpflichtet, bei einer Untersuchung mitzuwirken. Sie müssen sich zur Verfügung stellen, um Ermittlungen auf Anfrage sofort zu unterstützen, sie müssen den Ermittlern gegenüber uneingeschränkt und ehrlich sein und vollständige, genaue und wahrheitsgemässe Informationen bereitzustellen. Diese Kooperation umfasst die Erstellung und Aufbewahrung relevanter Dokumente in gedruckter oder elektronischer Form.

Wenn ein Mitarbeiter regelwidrig versucht, die Identität eines Reporters zu ermitteln, der einen anonymen Bericht eingereicht hat, kann dieser Mitarbeiter Disziplinarmassnahmen bis hin zur Kündigung ausgesetzt sein.

Mitarbeiter dürfen keine Massnahmen ergreifen, die naturgemäss dazu geeignet sind, eine Untersuchung zu behindern oder den Status von Personen, die an der Untersuchung beteiligt sind, negativ zu beeinflussen.

In Übereinstimmung mit dem geltenden Recht müssen an der Untersuchung beteiligte Mitarbeiter und Dritte (wie z. B. Zeugen) in Bezug auf den Untersuchungsgegenstand angemessenes Ermessen ausüben. Ebenso muss jeder, der an der Untersuchung beteiligt ist, darauf achten, dass ausserhalb des Untersuchungsprozesses keine Informationen übermittelt werden, die als falsch, irreführend, diffamierend oder als Verletzung der Privatsphäre angesehen werden könnten.

ANHANG A

Group Compliance
Reporting Office (“GCRO”)


Group General Counsel:

Head of Group Function
Integrity & Compliance:

Group Integrity & Compliance
Investigations:


Group Internal Audit:

Regional Integrity & Compliance
Officers:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten grundsätzlich für alle Geschlechter.