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Welche Bedenken können gemeldet werden und wie?

Ich bin direkt bei Hydro angestellt, was kann ich melden?

  • Wir alle haben die Verantwortung, umgehend Bedenken bei möglicherweise illegalem, unethischem oder unerwünschtem Verhalten zu äußern. Das Recht und in einigen Fällen die Pflicht einer Meldung gilt für alle Mitarbeiter sowie für Zeitarbeiter.
  • Hydro ermutigt die Mitarbeiter, Fragen zu stellen, sich beraten zu lassen, Bedenken zu äußern und mutmaßliche Verstöße gegen Vorschriften und interne Verfahren zu melden.
  • Sie können Bedenken zu möglicherweise illegalem, unethischem oder unerwünschtem Verhalten im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von Hydro melden. Beispielsweise sollte folgendes Verhalten gemeldet werden:
    • Korruption und Bestechung
    • Betrügerische Buchhaltung
    • Geldwäsche
    • Interessenkonflikte
    • Unerlaubte Offenlegung von Betriebsgeheimnissen
    • Fiktive Beschäftigung
    • Betrügerische Rechnungsstellung
    • Steuerhinterziehung
    • Missbräuchliche Verwendung von Firmenkapital
    • Kommunale Gesundheits- und Sicherheitsbelange
    • Fehlverhalten (z. B. gefährliche Arbeitsbedingungen, Belästigung und Diskriminierung, Korruption und Bestechung) von Geschäftspartnern (Lieferanten, Auftragnehmer, Joint Venture, Agenturen, etc.)
    • Moderne Sklaverei
    • Andere Menschenrechtsverletzungen
  • Sicherheitsbedrohungen und gefährliche Arbeitsbedingungen sollten normalerweise in IMS oder Synergi gemeldet werden.

Haben Mitarbeiter eine Meldepflicht?

  • Hydro ermutigt die Mitarbeiter, Fragen zu stellen, sich beraten zu lassen, Bedenken zu äußern und mutmaßliche Verstöße gegen Vorschriften und interne Verfahren zu melden.
  • Wie im Verhaltenskodex und in den Hydro Steering Documents beschrieben, sind die Mitarbeiter verpflichtet, über Folgendes zu berichten:

Wie sollten Mitarbeiter ihre Meldung erstatten?

  • Normalerweise sollten Sie Bedenken Ihrem Vorgesetzten melden. Wenn es Ihnen unangenehm ist, Ihrem Vorgesetzten Bedenken zu melden, oder wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Vorgesetzter ein Problem nicht angemessen angesprochen hat, können Sie sich auch an folgende Personen wenden:
    • Den Vorgesetzten Ihres Vorgesetzten
    • Ihren Werks-/Standortleiter
    • Einen beliebigen Mitarbeiter der Personalabteilung
    • Einen beliebigen Mitarbeiter der Rechtsabteilung
    • Einen beliebigen Mitarbeiter der Compliance-Abteilung
    • Einen beliebigen Mitarbeiter der HSE-Abteilung
    • Einen beliebigen Mitarbeiter der Abteilung Group Internal Audit & Investigations
  • Die AlertLine von Hydro kann verwendet werden, wenn Sie sich unwohl fühlen, die Meldung über eine der anderen oben aufgeführten Optionen zu erstatten.

Sind Mitarbeiter, die Meldung erstatten, vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt?

  • Hydro toleriert keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Mitarbeiter, die in gutem Glauben Bedenken melden, indem sie eine Frage stellen, Bedenken äußern, einen mutmaßlichen Verstoß melden oder an einer internen Unternehmensuntersuchung beteiligt sind. Vergeltungsmaßnahmen sind negative Maßnahmen gegen jemanden, der eine Meldung erstattet. Der Verhaltenskodex von Hydro verbietet derartige Maßnahmen. Gleichzeitig werden böswillige und vorsätzlich falsche Meldungen nicht toleriert. Jeder, der sich wissentlich an Vergeltungsmaßnahmen beteiligt oder wissentlich eine falsche Meldung einreicht, muss mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen, einschließlich einer möglichen Kündigung. Wenn Sie Vergeltungsmaßnahmen am Arbeitsplatz vermuten, müssen Sie diese unverzüglich über die Hydro AlertLine oder eine der anderen oben genannten Meldeoptionen melden.

Ich bin kein direkter Hydro-Mitarbeiter, kann ich trotzdem Bedenken melden?

  • Ja, Sie können ein Problem über die AlertLine von Hydro melden. Siehe „Welche Art von Bedenken kann ich melden?“.

Welche Art von Bedenken kann ich über die AlertLine von Hydro melden?

  • Sie können jegliche Bedenken zu möglicherweise illegalem, unethischem oder unerwünschtem Verhalten im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von Hydro melden.
  • Beispielsweise sollte folgendes Verhalten gemeldet werden:
    • Korruption und Bestechung
    • Betrügerische Buchhaltung
    • Geldwäsche
    • Interessenkonflikte
    • Unerlaubte Offenlegung von Betriebsgeheimnissen
    • Fiktive Beschäftigung
    • Betrügerische Rechnungsstellung
    • Steuerhinterziehung
    • Missbräuchliche Verwendung von Firmenkapital
    • Kommunale Gesundheits- und Sicherheitsbelange
    • Fehlverhalten (z. B. gefährliche Arbeitsbedingungen, Belästigung und Diskriminierung, Korruption und Bestechung) von Geschäftspartnern (Lieferanten, Auftragnehmer, Joint Venture, Agenturen, etc.)
    • Moderne Sklaverei
    • Andere Menschenrechtsverletzungen

Was ist, wenn ich Hydro zu anderen Themen als illegalem, unethischem oder unerwünschtem Verhalten kontaktieren möchte?

Wie werden meine Bedenken behandelt?

  • Alle Bedenken werden gemäß Hydros Verfahren für Alert Case Management and Internal Investigations behandelt.
  • Bedenken, die über die AlertLine gemeldet werden, werden von Hydro Group Internal Audit & Investigations (GIA&I) bearbeitet. Abhängig von der Art der gemeldeten Bedenken entscheidet GIA&I, wie die über die AlertLine erstattete Meldung verfolgt wird, einschließlich der Frage, ob andere Abteilungen (z.B. Personal-, Rechts-, Finanzabteilung, HSE, Nachhaltigkeit) einbezogen werden sollten.
  • GIA&I gehört nicht zur Linienorganisation von Hydro und wird Ihre Bedenken vertraulich, objektiv und professionell behandeln. Personenbezogene Daten werden gemäß dem Handbuch zum Umgang mit Informationen vertraulich behandelt. In allen Phasen des Prozesses wird GIA&I sein Möglichstes tun, um die Integrität aller beteiligten Personen zu schützen.
  • Abhängig von der Art und Schwere der gemeldeten Bedenken könnte GIA&I die Meldung zur weiteren Nachverfolgung an den entsprechenden Geschäftsbereich weiterleiten.
  • Wir ermutigen zur Meldung und werden keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen ergreifen, die in gutem Glauben Bedenken zu illegalem, unethischem oder unerwünschtem Verhalten äußern. Vergeltungsmaßnahmen sind negative Maßnahmen gegen jemanden, der eine Meldung erstattet. Der Verhaltenskodex von Hydro verbietet derartige Maßnahmen.
  • Wie in der Menschenrechtspolitik von Hydro dargelegt, bemühen wir uns in Situationen, in denen wir nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte feststellen, die wir verursacht oder zu denen wir beigetragen haben, um Kooperation und Abhilfemaßnahmen.

Kann ich anonym Meldung erstatten?

  • Ja, Sie können über die AlertLine eine anonyme Meldung einreichen. Bitte prüfen Sie später mit den Anmeldeinformationen, die Sie bei der Erstattung der Meldung erhalten haben, ob es Feedback oder Fragen gibt.
  • In allen Phasen des Prozesses wird die Abteilung GIA&I ihr Möglichstes tun, um die Integrität aller beteiligten Personen zu schützen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Identität anzugeben, wird sich GIA&I dafür einsetzen, alle Informationen zu schützen, die Ihre Identität preisgeben. GIA&I muss jedoch möglicherweise Ihre Identität gegenüber vertrauenswürdigen Partnern offenlegen, wenn dies im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder einer internen Untersuchung erforderlich ist. GIA&I wird Sie vor einer solchen Offenlegung informieren und sich darauf konzentrieren, Ihre Integrität in Zukunft zu gewährleisten.
  • Je nach Inhalt der Meldung kann es einige Einschränkungen dazu geben, wie wir anonyme Meldungen nachverfolgen können.

Wird meine Identität geschützt?

  • In allen Phasen des Prozesses wird die Abteilung GIA&I ihr Möglichstes tun, um die Integrität aller beteiligten Personen zu schützen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Identität anzugeben, wird sich GIA&I dafür einsetzen, alle Informationen zu schützen, die Ihre Identität preisgeben. GIA&I muss jedoch möglicherweise Ihre Identität gegenüber vertrauenswürdigen Partnern offenlegen, wenn dies im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder einer internen Untersuchung erforderlich ist. GIA&I wird Sie vor einer solchen Offenlegung informieren und sich darauf konzentrieren, Ihre Integrität in Zukunft zu gewährleisten.
  • Die AlertLine wird in Übereinstimmung mit dem norwegischen Arbeitsgesetz und den europäischen Datenschutzgrundsätzen betrieben. Dies beinhaltet unter anderem in der Regel die Pflicht zur Information der Personen, die in einem Ermittlungsbericht beschuldigt werden. Diese haben in der Regel das Recht, zu tatsächlichen Umständen Stellung zu nehmen und/oder diese zu berichtigen. Sofern nicht anders vereinbart, legen Informationen, die an im Bericht genannte Personen weitergegeben werden, Ihre Identität nicht offen (falls übermittelt).

Erhalte ich Feedback zu meiner Meldung?

  • Ja, wenn Sie Ihre Kontaktinformationen hinterlassen oder sich mit den angegebenen Anmeldeinformationen bei der AlertLine anmelden.
  • In Abhängigkeit von den Bedenken, den Gesetzen und Vorschriften sowie den Datenschutzbestimmungen sind wir möglicherweise nicht immer in der Lage, die vollständigen Details der Meldung, der Untersuchung oder der in Folge ergriffenen Maßnahmen zu veröffentlichen.

Was ist, wenn eine Straftat begangen wurde?

  • Eventuell möchten die Behörden mit Ihnen sprechen und die Offenlegung Ihrer Identität könnte vom Gericht verlangt werden. GIA&I wird Sie vor einer solchen Offenlegung informieren und sich darauf konzentrieren, Ihre Integrität in Zukunft zu gewährleisten. In allen Phasen des Prozesses wird die Abteilung GIA&I ihr Möglichstes tun, um die Integrität aller beteiligten Personen zu schützen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Identität anzugeben, wird sich GIA&I dafür einsetzen, alle Informationen zu schützen, die Ihre Identität preisgeben.