Hinweisgeberkanäle
(Speak-up)

„Jeder von uns trägt zum Schutz unseres Unternehmens, unseres Ansehens und unserer Marken bei.“

Damian Gammell, CEO

Wenn Sie Bedenken äußern, werden wir handeln

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Sechs Dinge, die Sie über Speak-up wissen müssen

Was sind die Hinweisgeberkanäle (Speak-up)?

Speak-up ist der CCEP-Hinweisgeberkanal für die Meldung von Verdachtsfällen oder Bedenken zu möglichen Verstößen gegen den Verhaltenskodex, Richtlinien oder Gesetze als Ergänzung zu anderen Meldemöglichkeiten für Verhaltenskodexverletzungen entsprechend der GBV Verhaltenskodex und bietet die Möglichkeit, diese auf vertraulichem Wege über Telefon oder Web-Reporting zu äußern. Die weiteren Meldemöglichkeiten sind im Verhaltenskodex genannt




Wer betreibt die Hinweisgeberkanäle Speak-up der CCEP?

Die CCEP-Hinweisgeberkanäle (Speak-up) werden von einem unabhängigen Unternehmen (GCS Compliance Services Europe Limited mit Sitz in Großbritannien und 100% Tochter der NAVEX mit Sitz in den USA) betrieben und steht rund um die Uhr, sieben Tage in der Woche zur Verfügung. Anrufe können in allen CCEP-Landessprachen entgegengenommen werden. Wenn Sie Bedenken melden, können Sie anonym bleiben; wir ermutigen Sie jedoch, sich zu erkennen zu geben, da dies mögliche Ermittlungen erleichtert und Sie auch keine Repressalien zu erwarten haben, wenn Sie Bedenken äußern.

An wen kann ich mich sonst noch wenden?

Die CCEP möchte Sie ermutigen, sich über den Hinweisgeberkanal zu melden, mit dem Sie sich am wohlsten fühlen. Das kann Ihr/e direkte/r Vorgesetzte/r, eine andere Führungskraft oder ein Mitglied der lokalen Geschäftsführung, Ihr lokaler Vertreter der P&C abteilung oder das People Services Team, ein/e Mitarbeiter_in der Rechtsabteilung oder ein Mitglied des Ethik- und Compliance Teams sein. Weitere Verhaltenskodexansprechpartner finden Sie auf S. 32 des Verhaltenskodex.



Was passiert, nachdem ich mich an die Hinweisgeberkanäle (Speak-up) gewendet habe?

Sobald Sie eine Frage oder Bedenken über die Hotline oder Internet eingereicht haben, erhalten Sie einen Berichtsschlüssel (Hotline, Internet) und legen ein Kennwort fest (Internet), mit denen Sie Ihre Meldung nachverfolgen können. Sie sind verpflichtet den Berichtsschlüssel (und Ihr Passwort) an einem sicheren Ort aufzubewahren. Ohne Berichtsschlüssel (und Ihr persönliches Passwort) ist ein Zugang zu Ihrer Beschwerde unmöglich und Sie müssen Ihre Beschwerde erneut einreichen. Jeder Vorfall wird gemäß der GBV Verhaltenskodex und der GBV Meldesystem Kodex sowie der Speak-up Richtlinie behandelt.

Welche Einstellung vertritt die CCEP gegenüber Repressalien?

Die CCEP duldet keine Form von Repressalien gegen irgendjemanden, der ernste Bedenken vorbringt oder bestimmte Vorgänge in gutem Glauben meldet. Repressalien stellen ein Fehlverhalten dar. Unsere Verpflichtungen in diesem Zusammenhang werden im ersten Teil des Verhaltenskodex beschrieben. Wir möchten unseren Mitarbeiter_innen ein sicheres, gesundes und produktives Arbeitsumfeld bieten. Jede Meldung einer Repressalie wird gründlich untersucht.




Werden Meldungen über die CCEP-Hinweisgeberkanäle (Speak-up) sicher und vertraulich behandelt?

Zur Verwaltung der Hinweisgeberkanäle nutzt die CCEP das Fallverwaltungssystem Ethics Point Incident Manager (EPIM) von NAVEX. EthicsPoint wird auf sicheren Servern innerhalb der EU gehostet und ist nicht Teil der Webseite oder des Intranets der CCEP. Jede Meldung Ihrerseits wird im größtmöglichen Maße vertraulich behandelt.