Die Versigent Drive Line – Unsere Ethik-Helpline
Die Drive Line – unsere Ethik-Helpline – ist ein vertrauliches Instrument zur Berichterstattung, über das Sie Bedenken hinsichtlich Verhaltensweisen äußern können, die Sie für unangemessen, unethisch oder illegal halten.
Wer kann die Drive Line nutzen?
Das Unternehmen ermutigt seine derzeitigen und ehemaligen Arbeitskräfte sowie alle derzeitigen und ehemaligen Interessengruppen des Unternehmens, wie Vertreter, Auftragnehmer, Kunden, Lieferanten oder andere Dritte, Bedenken hinsichtlich rechtlicher und ethischer Fragen zu melden. Die frühzeitige Erkennung solcher Probleme ermöglicht es dem Unternehmen, zeitnah eine Untersuchung durchzuführen und mögliche Auswirkungen zu minimieren, indem Bedenken angegangen und gemildert werden.
Welche Art von Situationen sollte ich melden?
Sie sollten die Drive Line verwenden, um das Unternehmen auf jegliches Verhalten aufmerksam zu machen, das möglicherweise gegen unsere Grundsätze der Unternehmensethik, unsere Richtlinien, behördliche Vorschriften, Produktsicherheitsanforderungen oder das Gesetz verstößt oder Risiken mit sich bringt. Hierzu gehören insbesondere:- Belästigung am Arbeitsplatz
- Diebstahl
- Betrug
- Bestechung, Korruption oder Schmiergelder
- Unlautere Weitergabe vertraulicher Informationen
- Unrichtige Finanzberichterstattung
- Wettbewerbswidriges Verhalten
- Menschenrechtsfragen, z. B. das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit
- Umweltfragen, z. B. unsachgemäßer Umgang mit Abfall oder Gefahrstoffen
- Bedenken hinsichtlich der Lieferanten oder Geschäftspartner des Unternehmens
- Jedes Verhalten, das Sie nach bestem Wissen und Gewissen für unangemessen halten.
Meldungen an die Drive Line müssen in gutem Glauben erfolgen. Arbeitskräfte sind verpflichtet, sich nach Treu und Glauben an einer Untersuchung zu beteiligen. Das Unternehmen duldet keine Arbeitskräfte, die wissentlich Meldungen auf der Grundlage falscher Informationen machen, im Verlauf einer Untersuchung falsche oder irreführende Informationen liefern oder anderweitig in böser Absicht handeln.
Kann ich über das Internet oder telefonisch Meldung erstatten?
Ja. Sie können online über Ihren Computer oder Ihr Mobilgerät auf die Drive Line zugreifen. Sie können die Drive Line auch über lokale gebührenfreie Telefonnummern erreichen. Die Drive Line ist rund um die Uhr verfügbar (jederzeit und überall).
Sind Übersetzungen verfügbar?
Ja, Übersetzungen sind in mehreren Sprachen verfügbar, sowohl online als auch per Telefon.
Wer bearbeitet die Berichte und Untersuchungen der Drive Line?
Anrufe und Online-Berichte an die Drive Line werden von einem unabhängigen, unparteiischen Drittanbieter (NAVEX) bearbeitet, dessen Arbeitskräfte keine Angestellten des Unternehmens sind.
Das Rechts- und Compliance-Team ist zuständig für die Überwachung der Zuweisung von Drive Line-Berichten an die zuständigen Arbeitskräfte, damit eine gründliche und unparteiische Untersuchung durchgeführt wird. Die Ermittler werden nicht mit einem Fall betraut, wenn sie eine enge Beziehung zu einer der beteiligten Parteien haben. Wenn beispielsweise in einem Bericht behauptet wird, dass die örtliche Standortleitung oder die Personalabteilung involviert sein könnte, wird ein Ermittler außerhalb des Standorts mit dem Fall betraut.
Werden die Informationen in meinem Bericht vertraulich behandelt?
Informationen über Drive Line-Berichte und Untersuchungen werden streng vertraulich behandelt. Sie werden nur mit denjenigen besprochen, die direkt an der Untersuchung beteiligt sind und die diese Informationen aus bestimmten Gründen benötigen. Die Nichtwahrung der Vertraulichkeit hat Konsequenzen. Das Unternehmen hält sich an die geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften.
Darf ich anonym Meldung erstatten?
Es steht Ihnen frei, ob Sie Ihren Namen nennen oder anonym bleiben möchten. Sie werden gebeten, genügend Einzelheiten anzugeben, damit Ihre Meldung vollständig untersucht werden kann. Niemand kann oder wird Sie unter Druck setzen, Ihre Identität preiszugeben.
Bin ich vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt, wenn ich eine Meldung über die Drive Line mache oder als Zeuge oder Zeugin bei einer Untersuchung auftrete?
Die Richtlinie zu Offenlegung und Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen des Unternehmens verbietet Vergeltungsmaßnahmen strikt. Wir sind bestrebt, eine Kultur aufrechtzuerhalten, in der sich alle Personen frei fühlen, Bedenken mitzuteilen und Dinge anzusprechen, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen. Keine meldende Person darf aufgrund einer in gutem Glauben vorgebrachten Beschwerde oder der Unterstützung bei der Durchführung einer Untersuchung entlassen, degradiert, suspendiert, bedroht, belästigt, eingeschüchtert, genötigt oder in anderer Weise benachteiligt werden.
Diese Richtlinie gilt auch für unsere Lieferanten, wie in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten festgelegt. Das Unternehmen toleriert keinerlei Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen oder Lieferanten, die in gutem Glauben eine Beschwerde einreichen, Bedenken äußern oder Informationen über tatsächliches oder potenzielles Fehlverhalten bereitstellen.
Wenn Sie der Meinung sind, Opfer von Vergeltungsmaßnahmen geworden zu sein, melden Sie dies bitte über die Drive Line oder einen anderen Meldeweg.
Ist die Drive Line die einzige Möglichkeit, Bedenken zu melden?
Zu schweigen, wenn Sie wissen, dass es ein potenzielles Problem gibt, ist nie die richtige Entscheidung; wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie einfach nach. Es gibt zusätzliche Meldekanäle für Beschäftigte, darunter die Möglichkeit, Fragen oder Bedenken direkt an Ihren Vorgesetzten, die lokale Führungsriege, die Personalabteilung oder das Global Legal & Compliance Team zu richten. Dritte können Bedenken auch über zusätzliche Kanäle äußern, z. B. über ihre Ansprechperson im Unternehmen (d. h. einen Einkäufer oder ein Mitglied des Supply Chain Management Teams) oder ein Mitglied des Globalen Rechts- und Compliance-Teams des Unternehmens, das per E-Mail unter [E-Mail-Adresse wird aktualisiert] erreichbar ist.
Untersuchungsprozess
Entgegennahme des Berichts
Nachdem Sie einen Bericht über die Drive Line oder über andere Kanäle eingereicht haben, prüft die Rechts- und Compliance-Abteilung die Meldung und bestätigt den Eingang. Berichte, die über die Drive Line eingehen, werden sofort bestätigt. Die meldende Person erhält eine Berichtsnummer, einen Schlüssel und ein Passwort für den Zugang zum Bericht.
Überprüfung der Berichtsinformationen
Das Rechts- und Compliance-Team prüft die Informationen und vergewissert sich, dass der Bericht ausreichende Informationen enthält, um mit der Zuweisung des Falls und der Untersuchung fortzufahren. Sobald das Rechts- und Compliance-Team genügend Informationen erhalten hat, wird der Fall je nach Gegenstand der Meldung einem Ermittler der zuständigen Abteilung zugewiesen, der den Fall bearbeitet und eine Untersuchung einleitet.
Zuweisung des Falls an einen Ermittler
Das Rechts- und Compliance-Team ist verantwortlich für die Überwachung der Zuweisung von Drive Line-Berichten an die zuständigen Mitarbeitenden, um eine gründliche und unparteiische Untersuchung durchzuführen. Die Ermittler der Drive Line wurden in Bezug auf Untersuchungsrichtlinien, bewährte Verfahren und die Verwendung des EthicsPoint-Tools geschult. Bei der Bearbeitung und Untersuchung des Falles ist der zuständige Ermittler an die Unternehmensrichtlinien, Verfahren, Untersuchungsschulungen und das Gesetz gebunden.
Einholung zusätzlicher Informationen für eine Untersuchung
Wenn möglich, setzt sich der Ermittler mit der meldenden Person in Verbindung, um zusätzliche Informationen zu erhalten. Die Kontaktaufnahme kann direkt zur meldenden Person erfolgen, wenn diese ihre Kontaktinformationen zur Verfügung stellt. Meldende Personen, die einen Drive Line-Bericht anonym eingereicht haben, können über das Drive Line-Tool EthicsPoint kontaktiert werden. Meldende Personen können während der gesamten Dauer der Untersuchung und nach deren Abschluss anonym bleiben.
Wenn die meldende Person zusätzliche Informationen bereitstellt oder die Informationen ausreichen, um den Fall weiterzuverfolgen, führt der Ermittler eine gründliche Untersuchung durch. Reagiert die meldende Person jedoch auch nach wiederholten Versuchen des Untersuchungsbeauftragten nicht auf das Ersuchen um zusätzliche Informationen, wird der Fall geschlossen und die meldende Person über die Schließung des Falls informiert.
Maßnahmen bei begründeten Meldungen
Bei begründeten Meldungen werden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die festgestellten Probleme werden von der zuständigen Abteilung behoben, eskaliert und gegebenenfalls an die Geschäftsleitung und andere Beteiligte weitergeleitet.
Schließung eines Falls
Die meldenden Personen werden informiert, sobald der Fall geschlossen ist. Wenn möglich und angemessen, wird die meldende Person gebeten, sich zu geeigneten Maßnahmen zu äußern und ein Feedback zu den durchgeführten Maßnahmen zu geben.
Fragen
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Rechts- und Compliance-Team unter [Kontakt-E-Mail wird aktualisiert].