Meldung abgeben online

Bitte teilen Sie uns Ihre Bedenken zu Verhaltensweisen mit, die Ihrer Meinung nach möglicherweise nicht mit unseren Shared Values, Richtlinien, Standards oder den Deloitte Ethik- und Verhaltensgrundsätzen vereinbar sind.

Hinweis:

  • Für derzeitige Deloitte Partner, Führungskräfte, Directors und Mitarbeitende die einer der Deloitte-Firms angehören, wählen Sie bitte in den Dropdown-Feldern unten das Büro, dem sie zugeordnet sind und die Informationen zum Standort, an dem sich der Sachverhalt ergeignet hat, aus.
  • Für derzeitige Deloitte Partner, Führungskräfte, Directors und Mitarbeitende die Deloitte Global/DTTL angehören, wählen Sie unten bitte „Deloitte Global/DTTL“ in allen Dropdown-Feldern aus.
  • Für Nicht-Deloitte Mitarbeitende, bitte wählen Sie die entsprechenden Informationen zum Deloitte-Bürostandort aus.

Was soll ich tun, wenn mein Standort nicht in der Liste ist?

Wenn Standorte nicht in der Liste sind, wählen Sie bitte „Sonstige/Nicht aufgeführte“ aus der Dropdown-Liste.

Was kann ich bei Anliegen unternehmen, die ich nicht vor Ort melden kann?

Wir empfehlen Ihnen, zunächst mit Ihrem Partner, dem Talent Team oder dem Ethics Officer zu sprechen oder über Speak Up in Ihrem Land eine Meldung abzugeben. Der Ort, an dem die Angelegenheit aufgetreten ist, bestimmt, wo die Erstprüfung Ihrer Meldung durchgeführt wird. Sie sollten das Asia Pacific Conduct Office (aus dem Dropdown-Menü auf der linken Seite) nur dann auswählen, wenn Sie ernsthafte Bedenken haben, diese Angelegenheit lokal zu melden (z. B. wenn die Angelegenheit die Geschäftsführung betrifft).

Wie wird mein Anliegen weitergeleitet?

Übermittelte Anliegen werden an die entsprechende Mitgliedsfirma weitergeleitet und von dieser bearbeitet, falls erforderlich.

Welche Anforderungen stellt die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden?

Die Werte und die DNA von Deloitte ermutigen alle Mitarbeitenden, Fehlverhalten an das zentrale Ethics-Team in Belgien zu melden. Unser bestehender Meldeprozess ist auf die neue EU-Richtlinie zum Whistleblowing abgestimmt. Die Europäische Union hat alle Unternehmen einer bestimmten Größe verpflichtet, Whistleblowing-Kanäle bereitzustellen, um bestimmte Verstöße gegen das EU-Recht zu melden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Whistleblowing-Richtlinie auf der Ethics-Intranetseite oder auf Anfrage (beethicsoffice@deloitte.com).

Zu den Verstößen gegen die EU-Vorschriften für Whistleblower gehören:

  • öffentliches Auftragswesen;
  • Finanzdienstleistungen, -produkte und -märkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
  • Produktsicherheit und Compliance;
  • Verkehrssicherheit;
  • Umweltschutz;
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit;
  • Lebens- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz;
  • Gesundheitswesen;
  • Verbraucherschutz;
  • Schutz der Vertraulichkeit und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von IT-Netzwerken und -Systemen;
  • Prävention von Steuerbetrug;
  • Prävention von Sozialbetrug;

Andere Meldungen:
Bitte beachten Sie, dass alle anderen Meldungen, z. B. über Diskriminierung, (sexuelle) Belästigung, Respekt und faire Behandlung, Berufspraxis usw., nicht unter die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.

Whistleblower-Richtlinie von Deloitte Australien

Die Whistleblower-Richtlinie von Deloitte Australien beschreibt die Schutzmaßnahmen, die einem Whistleblower, der in gutem Glauben eine Meldung abgibt, zur Verfügung stehen, wenn eine Meldung im Rahmen dieser Richtlinie erfolgt. Die Richtlinie beschreibt auch die Verhaltensweisen, die als meldepflichtig angesehen werden können. Beispiele hierfür sind unter anderem:

  • rechtswidriges Verhalten wie Diebstahl, Gewalt oder Gewaltandrohung und Sachbeschädigung;
  • Betrug, Geldwäsche oder missbräuchliche Verwendung von Vermögenswerten;
  • Die Gewährung oder Annahme von Vorteilen;
  • finanzielle Unregelmäßigkeiten;
  • Nichteinhaltung oder Verletzung gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen;
  • ein nachteiliges Verhalten gegenüber einer Person an den Tag legen oder androhen, die etwas offengelegt hat oder von der angenommen oder vermutet wird, dass sie etwas offengelegt hat oder dies planen könnte

Für weitere Informationen, konsultieren Sie bitte die Hinweisgeber Richtlinie von Deloitte Australien von der DAIS Ethics & Integrity Hub oder online hier.

Was kann ich bei Anliegen unternehmen, die ich nicht vor Ort melden kann?

Wir empfehlen Ihnen, zunächst mit Ihrem Partner, dem Talent Team oder dem Ethics Officer zu sprechen oder über Speak Up in Ihrem Land eine Meldung abzugeben. Der Ort, an dem die Angelegenheit aufgetreten ist, bestimmt, wo die Erstprüfung Ihrer Meldung durchgeführt wird. Sie sollten das Asia Pacific Conduct Office (aus dem Dropdown-Menü auf der linken Seite) nur dann auswählen, wenn Sie ernsthafte Bedenken haben, diese Angelegenheit lokal zu melden (z. B. wenn die Angelegenheit die Geschäftsführung betrifft).